Alamannen
Alamannen (auch Alemannen, = Männerkollektiv). Kollektivbezeichnung germanischer Stämme, die aus der westgerman. Gruppe der Sueben (Sweben) hervorgegangen sind. Sie stammten aus den Elbniederungen und aus den Ländern südlich der Ostsee, machten sich im 1. Jh. auf die Wanderung nach Westen und Süden. Teile von ihnen kamen im 3. Jh. auch an den Limes, in dessen Vorland sie sich niederließen. Nach mehreren Anläufen überrannten sie 259/60 den Obergermanischen Limes und eroberten die Länder bis an Rhein und Bodensee. Im 5. Jh dehnten sie ihr Siedlungsgebiet bis in die Nordschweiz und ins Elsaß aus. Um 536 kamen die Alamannen unter fränkische Herrschaft, sie konnten jedoch in dem Stammesherzogtum Alemannien oder ®Schwaben ihre ethnische und sprachliche Identität bewahren. Auf einer Reichsversammlung (zwischen 613 und 623) kam es zu einer ersten Verschriftlichung der alamannischen Stammesrechte („Pactus legis Alamannorum“); sie betreffen Kirchen-, Herzogs- und Volkssachen und stellen den Versuch dar, die bis dahin übliche Rache und Fehde durch Bußgeldzahlungen abzulösen.