Augustinerinnen
Augustinerinnen. Bezeichnung weiblicher Orden, die nach der ®Augustinusregel leben, speziell der Augustiner-Chorfrauen (Canonissae Regulares Sancti Augustini, CSA) und der Augustiner-Eremitinnen (Ordo Eremitarum Sancti Augustini, OESA). Letztere legten als II. Orden des hl. Augustinus die drei feierlichen Gelübde (Gehorsam, Armut, Keuschheit) ab und lebten in strenger Klausur. Ihre Siftse waren im MA. weit verbreitet. Sie unterstanden dem zuständigen Ortsbischof, waren voneinander unabhängig, machten sich besonders bei der Krankenpflege verdient (Spitalschwestern), waren aber auch in der Waisen- und Mädchenerziehung tätig. Ordensgemeinschaften der Augustinerinnen bestanden wahrscheinlich schon seit dem 11. Jh. Sie waren anfänglich häufig mit den Augustiner-Chorherren in Doppelklöstern zusammengeschlossen, lebten aber seit dem 12. Jh. in eigenen Stiften.