Augustinusregel

Aus Mittelalter-Lexikon
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Augustinusregel heißt die älteste und eine der einflussreichsten Mönchsregeln des MA., die im FMA. aus zwei dem hl. ®Augustinus (354 - 430) zugeschriebenen Regelwerken ("de ordine monasterii" und "informatio regularis") zusammengestellt worden war. Die erste Regel soll Augustin um 388/389 geschrieben haben, als er noch Laie in Thagaste war, die zweite nach seiner Priesterweihe in Hippo um 395. Eine Regel für Nonnenklöster ("regula ad virgines") wurde später aus dem zweiten Text abgeleitet und Augustin zugeschrieben. Die wesentlichen Punkte betrafen die Verpflichtung zu gemeinschaftlichem Leben im Koinobion, zu Armut, Keuschheit, Bruderliebe, Gehorsam, Gebet, Schriftlesung und Arbeit. Seit dem 6. Jh. lebten viele Eremitengemeinschaften des Franklenreiches nach der A.-R. Im 9. Jh. erlangte das Regelwerk auch für Bischofs- und Klerikerstifte Gesetzeskraft (Aachener Synode von 816). Die A.-R. wurde im MA. von einer Anzahl bestehender Orden übernommen und auch jüngeren Neugründungen auferlegt. Nach ihr lebten die ®Alexianer, die ®Augustiner-Chorherren und ®Augustiner-Eremiten, die ®Augustinerinnen, die ®Dominikaner, die ®Prämonstratenser, die meisten ®Ritterorden und die regulierten ®Kanoniker.