Bargilde
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Bargilde oder Biergelde (mlat. bergildus, bargildus, bargildio; Etymologie unklar). Ein im 8./9. Jh. erscheinender freier (minderfreier?) dingpflichtiger Grundbesitzer, dessen Stand entweder durch Rodungstätigkeit oder durch Wehr- bzw. Abgabenpflichtigkeit definiert ist. (s. Freibauern)