Beisassen
Beisassen (mhd. bisezze, inliute, inwoner, ingesessene, seldener; mlat. civitatis habitatores, cohabitatores, incolae, inquilini) wurden seit dem 11. Jh. Angehörige der niederen Schicht der Stadtbevölkerung genannt, die nicht das volle Bürgerrecht hatten, rechtlich jedoch über Fremden und Gästen standen. Sie konnten weder Haus- noch Grundbesitz – Voraussetzung des Bürgerrechts – erwerben, genossen jedoch gegen Leistung des Beisasseneides innerhalb der Mauern den Schutz des ®Stadtrechtes. Als Gegenleistung schuldeten sie Abgaben (Stadtsteuer) und Dienste (Wacht-, Feuerwehr-, Kriegsdienst). Zu Beisassen zählten Handwerksgesellen, Mägde, Knechte, Taglöhner und andere niedere Dienstleistende.
(s. Stadtbevölkerung, Unterschichten)