Bergelohn

Aus Mittelalter-Lexikon
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Bergelohn . Bezeichnung der Vergütung für die Bergung von nach Schiffbruch im Meer treibenden bzw. an Land gespülten oder bei Seenot über Bord geworfenen Handelsgutes. Der Anspruch belief sich nach Hamburger Schiffrecht auf 3,3% bei Bergung an Land, auf 5% bei Bergung aus Klippen und auf 10% bei Bergung auf offener See.
(s. Seewurf, Strandrecht)