Besthaupt

Aus Mittelalter-Lexikon
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Besthaupt (auch Todfall; mhd. besthoubet; auch sterbreht, kurmiete, buleibe, buteil; mlat. mortuarium = Sterbefallabgabe) bezeichnete das grundherrschaftliche Recht, beim Tod eines Grundholden aus dessen Nachlass eine Sonderabgabe in Form des besten Stücks Vieh ("Besthaupt") oder – beim Tod einer abhängigen Frau – des schönsten Gewandes ("Gewandfall", "Bestkleid") zu beanspruchen. Diese grundherrschaftliche Forderung erinnerte daran, dass der Herr ursprünglich die ®Gewere am Gut der Hörigen hatte. Gelegentlich wurde das Zweitbesthaupt gefordert (best höpt an eines), um dem Erben das beste Stück zu belassen; sofern nur ein Tier vorhanden war, entfiel dann die Abgabe (Existenzsicherung). Die Sachabgabe ging im HMA. in eine Geldabgabe über. Für Adlige bestand das – der Kirche geschuldete – mortuarium in wertvollen Kleidern und Tüchern, in Heergewäte und Schlachtrossen. Auch Bürger übertrugen ihre besten Kleider der beerdigenden Kirche, einem auserwählten Stift oder einer Kirchenfabrik. Die wachsende Geldwirtschaft ließ aus dem dinglichen mortuarium eine monetäre Todfallsgebühr der Kirche entstehen.
(s. Erbrecht)