Beutemeister
Beutemeister (mhd. biute = erbeutetes Gut, Beute; auch: Bienenkorb). Kehrte ein städt. Heerhaufen – Söldner, Bürger, berittene Patrizier – von einem siegreichen Fehdezug zurück, mussten sie ihre Beute (mhd. name; im wesentlichen Vieh, Getreide, Geiseln, bewegliche Habe) an den Stadttoren geschworenen Beutemeistern abliefern. Der Erlös, der aus Verkauf oder Versteigerung der Beutegüter und aus dem Freikauf von Geiseln gezogen wurde, wurde unter den Kriegsleuten höchst ungleich verteilt. Den Löwenanteil an Beutevieh und das Lösegeld beanspruchten der Ratsfiskus und die Befehlshaber. (Demjenigen, der Gefangene gemacht hatte, wurde ein Kopfgeld ausbezahlt.) Der übrige Erlös wurde so verteilt, dass der Fußknecht einen Teil, Reisige zwei und Wagenbesitzer so viel Teile bekamen, wie Pferde vor ihren Wagen gespannt waren. (s. plündern)