Plündern

Aus Mittelalter-Lexikon
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plündern (mhd. plundern = Plunder [mhd. plunder, blunder = Hausgerät, Kleider, Wäsche, Bettzeug] an sich nehmen). Das Wegnehmen geringwertiger Sachen zur Bereicherung des Plünderers und zur Schädigung des Geplünderten (i.A. eines Angehörigen einer gegnerischen Partei). Die Aussicht auf Plünderung, beispielsweise einer eroberten Stadt, stärkte die Kampfmoral der Söldnertruppen. Geplündert werden durfte nur auf ein gegebenes Zeichen; eigenmächtiges Plündern war verboten. Geplünderte Sachen gehörten dem Beuter, höherwertiges Gut (Nahrungsmittel, Waffen, Geld, Gefangene) waren dem ®Beutemeister abzuliefern. Frauen, Kirchen und Klöster, Kaufleute, Mühlen und Backstuben sollten von Plünderung verschont bleiben.