Bischofsstadt

Aus Mittelalter-Lexikon
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Bischofsstadt. Die alten Römerstädte an Rhein, Mosel und Donau waren mit dem Untergang des röm. Imperiums verfallen. In einigen dieser Städte hatten schon während der röm. Besatzung Bischofssitze bestanden, die ihre Tradition ins FMA. fortsetzen konnten (so Köln, Trier, Mainz, Speyer, Worms, Regensburg, Straßburg). Nach kanonischem Recht konnte ein Bischof nur in einer civitas (Stadt) regieren, was zur Folge haben konnte, dass während des FMA. eine Bischofsresidenz zur civitas wurde. (In der im 9. Jh. verfassten "Translatio S. Liborii" heißt es von Bischofsstädten: "civitates, in quibus more antiquo sedes episcopales constituerentur.") Bischofsstädte bildeten mit Bischofskirche, Bischofshof, Kurien, Klöstern und landwirtschaftlichen Gütern die Keimzelle neuer Urbanität. Da die fma. Bischöfe nicht nur Kirchenfürsten waren sondern auch weltliche Macht im Auftrag des Königs ausübten, waren Bischofssitze stets auch Verwaltungszentren. Durch großzügige Stiftungen der Könige wurden sie wirtschaftlich selbständig gemacht. Ihre Befestigungsanlagen boten den Bewohnern des Umlandes in kriegerischen Zeiten Schutz. Aus der Verwaltungshoheit der Grafen konnten sich die dem Bischof unterstehenden Stadtbezirke lösen, indem sie vom König in den Stand der ®Immunität versetzt wurden. Als unabhängiger Stadtherr musste der Bischof sich zunächst nur noch mit dem ®Vogt auseinandersetzen. Später haben sich die Bürger der Bischofsstädte immer häufiger gegen den Stadtherrn aufgelehnt und die Selbstverwaltung erkämpft (erster, wenngleich erfolgloser Aufstand in Deutschland war von Köln im Jahes 1074).
Im Zuge der Landnahme und Grenzsicherung gründeten die Karolinger und die Sachsenkaiser neue Bischofssitze entlang der Grenzen, wie z.B. Eichstätt (741), Verden (786), Bremen (787), Minden (um 800), Osnabrück (803), Halberstadt (804), Münster (804), Paderborn (805), Hildesheim (815), Hamburg (831), Brandenburg (948 u. 1161), Magdeburg (968), Meißen (968), Merseburg (968 u. 1004), Bamberg (1007). Unter den sächsischen und salischen Kaisern waren Köln (313 Bistum, 795 Erzbistum), Mainz (540 Bistum, 755 Erzbistum) und Magdeburg (968 Erzbistum) als "Metropolitanstädte" von höchstem Rang. Nach ihnen rangierten Trier (314), Straßburg (343), Speyer (4. Jh.?; Anfang 7. Jh.), Worms (346), Konstanz (590), Augsburg (8. Jh.), Salzburg (um 700 Bistum, 798 Erzbistum) und Regensburg (739).
Im bischöflichen Immunitätsbezirk, in dem nur bischöfliches Recht galt, lagen neben der alles beherrschenden Bischofskirche (Dom, Kathedrale) Kreuzgang, Baptisterium, Bischofspalast und -kapelle, Wirtschafts- und Herbergsgebäude. Um den Bischofssitz siedelten sich die Höfe weltl. und geistl. Adeliger an. Diese Adelshöfe oder Kurien bestanden aus Wohnhaus, Stall, Küchenbau, oft auch eigener Kapelle, waren von einer Mauer umgeben und durch ein eindrucksvolles Tor zugänglich.
Zur Stadt wurde der Bischofssitz durch einen Markt, durch die Wohnhäuser der Bauern und Handwerker, die im Dienst der Hof- und Klostergüter standen und durch die Niederlassungen der Kaufleute. Aus der Vielzahl bischöflicher, klösterlicher, kurialer und profaner Baukomplexe der Bischofsstadt erwuchs ein regelloses Konglomerat mit einem planlos gewachsenen Wegenetz.