Brief und Siegel

Aus Mittelalter-Lexikon
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Brief und Siegel. Die Redewendung kommt aus der ma. Rechtssprache, in der „Brief“ (lat. brevis libellus = kurzes Schreiben) im Sinne von „Urkunde“ gebraucht wurde: Adels-, Ablass-, Meister-, Schuld-, Kaufbrief usf. Als rechtsgültig wurden nur gesiegelte Briefe betrachtet. Die Redewendung „Brief und Siegel“ ist seit dem 13 Jh. als Rechtsausdruck häufig belegt („mit sinem brieve und ingesigele“).
(s. Siegel)