Siegel

Aus Mittelalter-Lexikon
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Siegel und Siegelstempel des Aachener Marienstifts in Form einer Mandorla, Hans von Reutlingen, 1528

Siegel (mhd. sigel; v. lat. sigillum = Abdruck des Siegelrings; mhd. auch wahszeichen = Wachsabdruck).

  1. Der Stempel (Typar, Petschaft) zum Beglaubigen einer Urkunde oder
  2. die der Urkunde zur Beglaubigung angeheftete Plombe.

Das Petschaft trug als Negativrelief das Bildnis, Wappen oder den Namen des Siegelnden und wurde in das Siegel aus Gold, Silber, Blei, Wachs (mit Zusatz von Harz, Pech und Farbstoffen wie Grünspan oder Zinnober) oder in eine Oblate eingepresst. Siegel wurden dem Dokument entweder direkt aufgepresst (sigillum impressum) oder durch Schnüre bzw. Bänder angehängt (sigillum pendens).

Die Verwendung von Siegeln geht im deutschsprachigen Raum auf das 9. Jh. zurück; bis zum 12. Jh. war das Siegelrecht auf Päpste, Kaiser, Könige, Fürsten und geistl. Korporationen (Klöster, Domkapitel) beschränkt. Vom 12. Jh. an hatten auch Städte das Siegelrecht. Als erste deutsche Stadt führte Köln zwischen 1114 und 1119 ein eigenes Siegel ein. Frühe Stadtsiegel stammen aus Trier (1149), Soest (1159) und Koblenz (1198).

Ein Siegel musste dem Siegelnden zweifelsfrei zuzuordnen sein. Es trug daher neben einem am Rand umlaufenden Schriftzug ein der Realität nachempfundenes Relief (Portrait, Reiterbild), eine symbolhafte Darstellung (Krone, Zepter, Mauer und Türme) oder ein Wappen. Der Durchmesser von Siegeln konnte bis zu 20 cm betragen, die Form war überwiegend rund, seltener oval oder schildförmig. Um Wachssiegel vor Deformierung zu schützen, verwahrte man sie in Kapseln aus Holz oder Metall.

Das Privileg der "Siegelmäßigkeit" bestand im Vermögen, schriftl. Rechtsakte zu beglaubigen. Daneben galten Siegel auch als Erkennungs- und Beglaubigungszeichen und wurden zum Verschließen ("Versiegeln") von Behältnissen benutzt. Wer selbst nicht siegelmäßig war, musste eine Urkunde durch "Fremdbesieglung" glaubhaft machen. Hierfür waren zwei Siegler vonnöten. Im übrigen konnte jedes Dokument durch Mehrfachsiegelung an Beweiskraft gewinnen.

Siehe auch