Buche

Aus Mittelalter-Lexikon
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Buche (mhd. buoche; lat. fagus; botan. Fagus silvatica = Rotbuche, wegen des rötlichen Holzes). Von den vielen Arten der Gattung wird hier die europaweit in Ebenen und Mittelgebirgen (bis 1.000 m über NN) verbreitete Rotbuche behandelt. Sie erscheint als bis zu 40 m hoher Laubbaum mit hochangesetzter Krone, glatter, silbergrauer Rinde, wechselständigen, buchtig gerandeten Blättern, filzigen Blütenköpfchen und dreikantigen, glänzend-braunen Früchten („Bucheckern“, „Bucheln“, „Eckerich“). Ihr Alter kann bis zu 300 Jahre betragen, das Nutzungsalter liegt bei ca. 150 Jahren. Von ihrer Verbreitung und wirtschaftlichen Bedeutung im MA. sprechen die vielen Ortsbezeichnungen, von Buch (ca. 55 mal), Buchholz (ca. 45 mal) bis Buchwitz, Bocholt, Bochum u.a.m. (ca. 1.500 Bezeichnungen insgesamt), sowie viele Familiennamen wie Buchberger, Buchholz, Buchmann, Büchner usw.
Die riesigen Buchen- und Buchenmischwälder des FMA. waren bis zum 13. Jh. durch Rodung und Übernutzung auf das heutige Maß, etwa 1/5 des ursprünglichen Bestandes geschrumpft.
Die Buche diente in erster Linie der Gewinnung von Holzkohle und Pottasche, auch von Feuerholz für häusliche und gewerbliche Zwecke und von Werkholz, sowie als Fruchtbaum in der Schweinemast. Für Bauholz war sie wegen geringer Beständigkeit gegen Fäulnis nicht geeignet. Aus den Bucheckern konnte in Mangelzeiten Speiseöl gepresst werden.
Die Bezeichnung „Buch“ (mhd. buoch) rührt daher, dass der Block aus Pergament- oder Papierblättern zwischen Buchenholztafeln geheftet war. Unsere Schriftzeichen werden „Buchstaben“ (mhd. buochstap) genannt, nach dem Loszauber der Germanen, der mit runenbeschrifteten Stäben aus Buchenholz betrieben wurde.
Nach ma. Aberglauben waren Buchen gegen Blitzschlag gefeit. Reichliche Eckerntracht ließ einen strengen, schneereichen Winter erwarten. Hexen trafen sich mit Vorliebe unter Buchen zum Tanz und nutzten für ihren Flug Besen mit einem buchenen Stiel.
(s. Glasherstellung, Holz, Holzarten, Holzkohle, Köhler, Nuss, Wald, Waldschutzbestimmungen)