Bursfelder Reform-Kongregation
Bursfelder Reform-Kongregation („Bursfelder Union“). 1433 erstellte Abt Johannes von Dederoth von ®Bursfelde zusammen mit Abt Johannes Rode von St. Martin in Trier eine neue Klosterregel. Diese war nach der ®Benediktregel und nach den Regeln der ®Kartäuser und der ®Augustiner-Chorherren ausgerichtet und wurde 1459 durch Papst Pius II. (1458-64) bestätigt. Die der Bursfelder-Kongregation angehörenden Klöster hatten gleiche Observanz bei anderweitig völliger Unabhängikeit. Alle amtierenden Äbte und Priore (der 1469 36 Klöster umfassenden Kongregation) hatten am jährlichen Generalkapitel teilzunehmen, dessen ständiger Vorsitzender der Abt von Bursfelde war. Zur Wahl des Bursfelder Abtes entsandten alle angehörigen Klöster einen Abgeordneten (Offizial). Der Abt von Bursfelde unternahm zwischen den Kapiteln Visiationsreisen zu den Klöstern. Zu den Freunden und Förderern der Bursfelder Kongegation gehörte u.a. auch ®Nikolaus Cusanus.