Civitas
civitas (lat., = Bürgerschaft, Stadt, Gemeinde; davon ital. citta, span. ciudad, engl. city). Die mlat. Bezeichnung variiert hinsichtlich ihrer Bedeutung stark nach Zeit und geographischer Lage. Im FMA. wurden überwiegend Bischofsstädte als "civitas" bezeichnet, daneben auch Pfalzorte und jene Städte, denen der Titel vom jeweiligen Stadtherrn verliehen worden war; ferner solche, die den Titel selbst angenommen hatten oder die als Stadt mit einer entsprechenden Privilegierung gegründet wurden. Von der civitas unterschieden wurden locus, oppidum und burgum, denen meist kein ®Stadtrecht zukam. Im Südosten des deutschen Sprachraumes wurden bis ins 12. Jh. Orte als civitas bezeichnet, in denen das ®Marktrecht (ius forense) herrschte, etwa St. Pölten. Hierfür könnten alte Befestigungen aus der Römerzeit ausschlaggebend gewesen sein, sodass civitas in diesen Gegenden eher die Bedeutung von Burg, Festung gehabt haben dürfte. Vom 13./14. Jh. an wurde unter civitas die Stadt als Rechtsobjekt verstanden.