Constitutiones

Aus Mittelalter-Lexikon
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constitutiones (lat., = Erlasse, Gesetze). Seit der Regentschaft Ottos III. (980 - 1002) wurden Königsgesetze, die bisher ®capitularia hießen, constitutiones genannt. Unter dieser Bezeichnung kamen später auch Erlasse anderer weltl. Herrscher heraus. Als constitutiones wurden auch päpstliche Erlasse bezeichnet, die für die ganze Kirche rechtsverbindlich waren.
(s, Constitutio de regalibus)