Constitutio de regalibus

Aus Mittelalter-Lexikon
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Constitutio de regalibus. Auf dem Reichstag von Roncali (Roncaglia, 1158) ließ Kaiser Friedrich I. Gesetze zu den kaiserl. Rechten in Italien aufstellen (s. Roncalische Gesetze). Die nach der Einleitung „Regalia sunt haec“ aufgezählten langobardischen Königsrechte (s. Regalien) sind als „Constititio de regalibus“ bekannt. Die Constitutio wurde von den Glossatoren (s. Jurist) in das sog. langobardische Lehnsrecht übernommen und kamen dann als Bestandteil des ®Corpus Iuris Civilis nach Deutschland, wo sie gemeinrechtliche Geltung erlangten.