Convivium

Aus Mittelalter-Lexikon
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convivium (lat., = Gastmahl, Tischgesellschaft; das im Wortsinn entsprechende „Gelage“ geht auf einen im 14. Jh. entstandenen Ausdruck zurück, der ursprüngl für „[zum Essen und Trinken] Zusammengelegtes“ stand). Der Begriff umfasst eine Vielzahl im FMA. und HMA. üblicher Formen gemeinsamen Essens und Trinkens. So kannte man weltliche convivia (c. saecularia, c. laicorum), convivia der Geistlichkeit (c. in refectorio) und von Laien und Geistlichen gemeinsam veranstaltete convivia. Gastmähler der Herrschenden (Könige, Fürsten, Prälaten) waren Teil des höfischen Zeremoniells. Sie sollten Freundschaften festigen, Bündnisse besiegeln oder einen Friedensschluss festlich bestätigen. Nicht selten waren höfische convivia geplanter oder zufälliger Anlass für Streit, Beleidigung, Ehrverletzung, Verrat, Totschlag oder Mord. Convivia der Geistlichen gab es u.a. in Form von gemeinsamen Liebesmählern im Refektorium (caritatis fratrum convivium), die an festgelegten Tagen zum Gedenken eines Stifters gefeiert wurden („in memoriam mei debeant convivari“).
Die Zusammengeschworenen einer ®Gilde oder ®Bruderschaftließen sich beim Mahl ihre Statuten vorlesen, welche sie zur Beachtung von gegenseitigem Schutz und Beistand, zur wechselseitigen beruflichen und wirtschaftlichen Förderung und zur Einhaltung der selbstgesetzten Rechts- und Friedensordnung verpflichteten. Ritualisierte Gelage galten auch dem Totengedenken, dem Almosenspenden und der Feier der Liturgie. Den Convivien aller Stände gemeinsam war der Umstand, dass sie mitunter in Zecherei (potatio) und ®Trunkenheit (ebriositas) ausarteten; hierfür sprechen wiederholt geäußerte Kritik und entsprechende Verbote in Synodalbeschlüssen oder Bußbüchern. Überdies verdächtigte man die Teilnehmer der Geheimbündelei oder der Teilhabe an einer Verschwörung.