Gilde
Gilde (mndd. gilde, gilda, gildonia = Trinkgelage, Innung; ursprüngl.: rituelles Gelage zur Bestätigung einer eingegangenen rechtlichen Verpflichtung; mlat. gilda, geldonia, confratria, consortium, coniuratio, fraternitas, societas usf. Südlich einer Linie Brüssel – Kassel – Göttingen – Frankfurt/Oder sprach man stattdessen von Amt, Bruderschaft, Gaffel, Innung oder ®Zunft). Gilden waren durch gegenseitige Eidesleistung "verschworene" Gemeinschaften von Gleichen. Schon zu Zeiten nichtsesshaften Handels bildeten sich Kaufmannsvereinigungen zu wechselseitiger Hilfe bei Verarmung, Schiffbruch Brand u.ä., zu religiöser und gesellschaftlicher Betätigung und zu beruflicher und wirtschaftlicher Förderung der Mitglieder, die im norddeutschen Raum als "Gilden" bezeichnet wurden. Für diese Kaufmannsgilden gab es den Oberbegriff „gilda maior“; Handwerkereinungen wurden als „gildae minores“ bezeichnet. Um in eine Gilde aufgenommen zu werden, musste man von gutem Herkommen und guten Leumunds sein und die Aufnahmegebühr bezahlen können. Zentrale Merkmale der Gilden waren der Einstandseid, das gemeinsame Mahl (s. convivium), das mit Gottesdienst, Totengedenken, Trinkgelage und Almosengabe verbunden war. Wie bei den Zünften wurde im Lauf der Zeit der Zugang zu den Gilden beschränkt, sodass mächtige Monopolgruppen entstanden. Ab etwa dem Ende des 11. Jh. war Fernhandel außerhalb einer Gilde nicht mehr möglich. Die Angehörigen der Gilden bildeten in der ma. Stadtentwicklung oft die entscheidende Bürgerfraktion. (s. Hanse)