Crimina excepta

Aus Mittelalter-Lexikon
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Crimina excepta (außerordentliche Verbrechen). Als solche galten Majestätsverbrechen, Hoch- und Landesverrat, Heerflucht, Mord, Falschmünzerei, Straßen- und Seeraub, Angriffe gegen Wehrlose (z.B. Vergewaltigung), Ketzerei und Hexerei. Zuständige Gerichte waren – je nach Stand der Beklagten – ®Hofgerichte (für den Adel) oder ®Hochgerichte.