Deutschenspiegel

Aus Mittelalter-Lexikon
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Deutschenspiegel (mhd. „spiegel aller tiuscher liute“). Im frühen 14. Jh. entstand in Neustift bei Brixen die Handschrift eines bayerischen Rechtsbuches, welche wahrscheinlich auf einer mitteloberdeutschen Übersetzung des ®Sachsenspiegels beruht. Der Verfasser dieser Übersetzung, vermutlich ein Bettelordensmönch aus Augsburg, fasste die Artikel 1 bis 109 des Landrechts neu, unter Verwendung der Kaiserchronik, des Buchs der Könige und zweier Gedichte des Strickers sowie diverser römisch- und kirchenrechtlichen Rechtssetzungen. Die Artikel 110 ff und das Lehnrecht sind um wesentlichen unbearbeitet aus dem Sachsenspiegel übernommen.