Edelbürger

Aus Mittelalter-Lexikon
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Edelbürger. Ritterbürtiger ®Ausbürger, der das Bürgerrecht gegen eine jährliche Geldzahlung und militärische Hilfe im Kriegsfall genießt. Belegt z.B. in Köln als "unser steide eidelburger" (14., 15. Jh.).