Ausbürger
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Ausbürger (mhd. uzburger). Ein außerhalb des Stadtbereichs Ansässiger, der das Bürgerrecht und die damit verbundenen Vorteile erworben hatte. Zu Ausbürgern zählten in erster Linie bäuerliche ®Pfahlbürger, aber auch auswärtige Ritter (s. Edelbürger) oder geistliche Personen und Institutionen. Mit der Einrichtung bezweckten die Städte die Verfügung über Abgaben und militärische Dienste der Leute aus dem Umland sowie die Verflechtung der stadtpatrizischen Geschlechter mit dem Landadel.