Erbeinung

Aus Mittelalter-Lexikon
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Erbeinung (mhd. erbeinige). Seit dem 13. Jh. übliche Erbschaftsverträge zwischen Familien des deutschen Hochadels mit dem Ziel, im Falle des Aussterbens einer Linie die Erbfolge aus der anderen Linie zu sichern (Erbverbrüderung). Meist beinhalteten diese Verträge auch gegenseitige Schutz- und Trutzklauseln. Eine Sonderform der Erbeinung betrifft die Mitglieder ein und desselben Hauses (s. Ganerbschaft).