Erzkanzler

Aus Mittelalter-Lexikon
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Erzkanzler (mlat. archicancellarius). Der Erzkaplan der königlichen Hofkapelle hatte seit der Karolingerzeit die Aufsicht über das Beurkundungswesen bei Hofe. Dieses Amt war seit der Mitte des 10. Jh. für den Erzbischof von Mainz reserviert; seit dem 11. Jh. führte er den Titel "Erzkanzler". Dem Erzbischof von Köln kam seit dem 11. Jh. die Würde eines Erzkanzlers für Italien zu (archicancellarius sacri imperii per Italiam), der Erzbischof von Trier beanspruchte seit dem frühen 14. Jh. den Titel eines archicancellarius per Galliam. Die drei Erzkanzler gehörten zum Gremium der ®Kurfürsten. Die Königskrönung vollzog der Erzkanzler von Mainz, seit 1054 der von Köln. Die eigentlichen politischen Befugnisse der Kanzlei lagen indes spätestens seit den Ottonen beim Kanzler (cancellarius) des Reiches.