Fürstäbtissin
Fürstäbtissin. Die Äbtissinnen einiger Reichsstifte (z.B. Quedlinburg, Gandersberg, Herford) gehörten dem Reichsfürstenstand an (Fürstäbtissin) und standen als Lehnsherrinnen gleichberechtigt neben Bischöfen, Äbten, Markgrafen und Grafen. Sie übten in ihrem Herrschaftsbezirk die weltl. Gerichtsbarkeit aus gaben Lehen aus und erteilten Privilegien. Sie konnten auch im Besitz von Zoll-, Münz- und Marktrechten sein und waren die einzigen im Reichstag vertretenen Frauen. Amtsinsignien waren Brustkreuz (Pektorale) und Stab. Dass ab Ende des 13. Jh. Frauen auf dem Reichstag mit Sitz und Stimme ("Virilstimme") vertreten sein konnten, geht auf ein Gesetz Kaiser Ludwigs IV "der Frommen" zurück, der auf dem Aachener Reichstag von 816 das Institut der ®Kanonissen einrichtete, Gemeinschaften von Frauen, die ohne die üblichen klösterlichen Gelübde in eigenen, meist hoch dotierten Häusern lebten. Sie wurden von ihren Stiftsschwestern erwählt und waren nur dem Kaiser untertan.