Kanonissen

Aus Mittelalter-Lexikon
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Kanonissen (Chorfrauen; Virgines Deo sacratae). Frauen durchwegs adliger Abkunft, die in religiöser Gemeinschaft zusammenlebten, ohne einer Klosterregel, einer Fasten- oder Klausurpflicht zu unterliegen. Sie konnten über privates Eigentum verfügen und die Gemeinschaft jederzeit verlassen. An der Spitze eines Kanonissen-Stiftes stand eine Äbtissin. Der Stand der Kanonissen war zwischen dem der ®Nonnen und dem gottgeweihter Frauen (®Beg(h)inen) angesiedelt. Im Zuge der ®Gregorianischen Reform des 11./12. Jh. nahmen einige Kanonissenstifte die ®Augustinusregel an. Sie nannten sich dann regulierte Chorfrauen, Regularkanonissen oder Augustiner Chorfrauen. Die Kanonissenstifte – seit dem SMA. auch Frauen- oder Damenstifte genannt – wurden zu Versorgungsanstalten lediger Mädchen aus adligen Familien. Einige Damenstifte erlangten Reichsunmittelbarkeit, ihre Äbtissinnen gehörten dem Reichsfürstenstand an (Reichs- oder ®Fürstäbtissin).
(s. Damenstift, Sanctimoniale, Stift])