Fürstentum
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Fürstentum (mhd. vürstuom). Geistl. und weltl. reichsunmittelbare Territorien unter der Herrschaft eines Fürsten. Die geistl. Fürstentümer waren aus den großen Königsschenkungen der fränk. Zeit hervorgegangen, die sich aus der Amtsgewalt der Grafen befreit und ®Immunität erlangt hatten. Die weltl. Fürstentümer entstanden aus den Herzogtümern, Markgrafschaften und Landgrafschaften. Vom Anfang des 13. Jh. an entwickelte sich in den fürstl. ®Landesherrschaften eine von Beamten getragene Verwaltungsstruktur, aufgrund deren sie zu zunehmend einheitlich funktionierenden Staatsgebilden wurden. Am Ende des MA. hatte sich aus der Gesamtheit der Fürstentümern der "institutionelle Flächenstaat" gebildet.