Fakultät
Fakultät (lat. facultas = Befähigung; mlat. facultas = Wissensgebiet, Fachbereich). Ursprünglich wurden die vier wissenschaftlichen Diziplinen (facultas theologica, iuris canonici et civilis, medicinae, artium) einzeln an bestimmten Schulen gelehrt. Aus diesen Schulen entstanden im 12. Jh. die Universitäten, denen vom 13./14. Jh. an fallweise, bei Neugründungen prinzipiell das Recht zuerkannt wurde, Lehrgänge in beliebigen Fachbereichen ("in quavis licita facultate") einzurichten. Fakultäten waren autonome Körperschaften innerhalb der Universität, seit Anfang des 14. Jh. unterstanden sie gemeinsam der Leitung des ®Rectors. Über die Einhaltung des Curriculums und der Fakultätsbestimmungen wachte der Dekan (hier: Fakultätsvorstand) zusammen mit den Magistern seiner Fakultät, den Exekutoren.