Rector

Aus Mittelalter-Lexikon
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Rector (lat. rector = Lenker, Leiter; Anrede: Magnificus). Ursprünglich der gemeinsame Vorstand der ®Nationes einer Universität. Seit etwa 1300 der übergeordnete Leiter aller ®Fakultäten. Der Rector hatte in seinem Amtsbereich auch die Gerichtsgewalt inne, wobei die Befugnisse sehr unterschiedlich waren. Meist wurden Universitätsangehörige bei schweren Verbrechen dem jeweils zuständigen (weltlichen oder geistlichen) Gericht überstellt. Mancherorts hatte der Rector auch in peinlichen Strafsachen volle Gerichtsbarkeit.
(s. Universität)