Familiaren

Aus Mittelalter-Lexikon
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Familiaren (lat. familiares, familiares monasterii). So wurden vor allem im ®Deutschritterorden und im Orden der ®Zisterzienser männl. und weibl. Hilfskräfte benannt, die – ohne ein Gelübde abgelegt und Weihen empfangen zu haben – außerhalb der Ordensgemeinschaft und des Klosterbezirks auf Gütern angesiedelt waren, Land kultivierten und bebauten, Gebäude errichteten und in gewerblichen Betrieben des Ordens arbeiteten. Als Gegenleistung wurde ihnen Unterkunft, Verpflegung und Fürsorge gewährt. Sie konnten vom Orden sowohl saisonal als auch dauerhaft als Klosterknechte und -diener, Handwerker oder Arbeiter verpflichtet werden und unterlagen dessen Grundherrschaft. Sie standen zwar auf der untersten Stufe der Klosterhierarchie - noch unter den ®Konversen - , hatten aber das Anrecht, auf einem eigenen Teil des Klosterfriedhofs beerdigt und in das Totengedenken ihres Ordens eingeschlossen zu werden. Familiaren entstammten sowohl der Land- wie auch der Stadtbevölkerung und trugen weltliche Kleidung. Als famulus abbatis konnte es ein Familiare sogar zum Kämmerer seiner Abtei bringen.
(s. Grangie, Laienbrüder)