Felonie

Aus Mittelalter-Lexikon
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Felonie (mlat. felonia; v. mlat fello = Bösewicht, Verräter, zu lat. fallere = täuschen, betrügen). Vorsätzlicher Bruch der nach ma. Lehnsrecht geschworenen wechselseitigen Treuepflicht (s. Lehen). Treulosigkeit galt als äußerst verwerflich und wurde in der höfischen Literatur entsprechend qualifiziert. Wenn häufiger Vasallen als Lehnsherren der Felonie beschuldigt wurden, so dürfte das einzig mit deren vergleichsweise größeren Anzahl zu begründen sein. Felonie eines Lehnsmannes berechtigte den Lehnsherrn zur Einziehung des Lehens. Bei Treubruch seitens des Lehnsherren („Herrenfelonie“) konnte der Lehnsmann Klage erheben oder war zur Eröffnung einer Fehde berechtigt.