Firmung

Aus Mittelalter-Lexikon
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Firmung (lat. confirmatio = Stärkung; v. lat. firmare = festmachen, stärken.) Das Sakrament der confirmatio wurde ursprünglich zusammen mit der Taufe gespendet, deren Gnadenwirkung dadurch verstärkt werden sollte. Die karolingische Liturgiereform führte zwei postbaptismale Salbungen ein, von denen nur die erste vom taufenden Priester oder Diakon gespendet werden konnte. Während des 17. Konzils der röm. Kirche (Basel-Ferrara-Florenz, ab 1431) wurde die Spendung des Firmsakraments zum alleinigen Recht der Bischöfe erklärt. Damit war die Trennung von Taufe (die sich von der Erwachsenen- zur Kindertaufe gewandelt hatte) und Firmung vollzogen. Dementsprechend wurde ein zweiter Pate (Firmpate) eingeführt. Ab 1280 hatte der Firmling mindestens sieben Jahre alt zu sein, um das Sakrament vom Bischof durch Handauflegen, Salbung der Stirn mit geweihtem Chrisam, Backenstreich und unter Bittgebeten um die Gaben des Hl. Geistes gespendet zu bekommen. (Als die Sieben Gaben des Hl. Geistes galten: Weisheit, Verstand, Rat, Stärke, Wissen, Frömmigkeit, Gottesfurcht.)
Theologen wie Hugo von St. Victor und Thomas von Aquin konstruierten die theoretische Herleitung des Sakraments und dessen zeichenhafte Spendung. Sie betonten, dass der Firmung trotz des hohen Ranges der bischöflichen Autorität keine höhere Bedeutung zukomme als der Taufe, dass beide gleichrangige Sakramente seien.