Frauenwappen

Aus Mittelalter-Lexikon
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Frauenwappen. Seit etwa 1150 führten Frauen von Stand das Wappen des Vaters oder des Mannes, Töchter bis zur Heirat das des Vaters. Führte die Ehefrau den väterlichen und den Schild des Mannes zugleich, so spricht man von Allianz- oder Ehewappen. Das Schild des Mannes steht dabei heraldisch rechts, das der Gattin links. Bei wiederverheirateten Frauen wurde der väterliche Schild in der Mitte angeordnet, rechts davon stand der des lebenden, links davon der des verstorbenen Gatten. Wappen lediger Frauen waren im MA. sehr selten, abgesehen von den Wappen hochgeborener geistl. Frauen. Im deutschsprachigen Raum wurde dem Frauenwappen häufig das Oberwappen (s. Wappen) zugefügt, abweichend von der Heraldik im übrigen Europa.