Wappen

Aus Mittelalter-Lexikon
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Wappen (v. mhd. wafen, wapen = Waffe, Rüstung; ab dem 15. Jh. Bezeichnung für das Schildzeichen, das Wappenbild, das bis dahin "herezeichen an dem schilte" oder "Zeichen" genannt worden war). Das ma. europäische Wappenwesen war aus der Notwendigkeit entstanden, die gepanzerten Ritter in Topfhelm und bei geschlossenem Visier kenntlich zu machen. Der Wappenschild bzw. das Wappen wurden auch abseits von Schlachtfeld und Turnierplatz zum Wahrzeichen des Ritters: der Schild kennzeichnete sein Feldquartier, das Wappen war am Zugang zu seiner Burg angebracht, es schmückte sein Siegel und wurde auf seinem Grabmal dargestellt. Als erstes bekanntes Wappen gilt das des Grafen Gottfried V. von Anjou von 1127. Mit der Erblichkeit der Lehen kam um 1200 die Erblichkeit der Wappen auf, wurde das Einzelwappen zum Familienwappen. Impulsgebend wirkten die Kreuzzüge (12./13. Jh.) und der Turnierkult (14./15. Jh). Wappen konnten zunächst eigenmächtig angenommen werden; vom 14. Jh. an wurden sie auch durch den Kaiser, die Landesherren oder die ®Hofpfalzgrafen für Verdienste oder gegen Bezahlung verliehen. Häufig wurden eigenmächtig angenommene Wappen nachträglich (gebührenpflichtig) bestätigt. War ein Geschlecht im Mannesstamm erloschen, so wurde der Wappenschild zerbrochen und den Grabbeigaben zugefügt.
Waren Adelswappen um die Mitte des 12. Jh. aufgekommen, so entstanden vom 13. Jh. an auch Wappen der hohen Geistlichkeit und bürgerliche Familienwappen, die häufig Symbole der beruflichen Tätigkeit führten (Ältestes Bürgerwappen: Frankfurt, 1220). Ab dem 14. Jh. entstanden Zunft- und Städtewappen, die ebenso wie Adels- und Bürgerwappen vom Kaiser oder dem Landesherren bestätigt werden konnten. Im SMA. erblühte die ®Heraldik, die Wissenschaft des Wappenwesens, die sich auf die Praxis der äußeren Gestaltung des Schildes ("Wappenkunst") und auf Geschichte, Regeln und Gesetze der Wappengestaltung ("Wappenkunde") bezog.
Der äußeren Form nach bestand das Wappen aus: Wappenschild, Helm, Helmdecke (ab dem 14. Jh. in den Farben des Schildes), Helmkrone (nur bei Adelswappen) und Helmzier (s. Zimir). Die Teile über dem Oberrand des Wappenschildes werden unter dem Begriff "Oberwappen" zusammengefasst.
(s. Anspruchswappen, Bauernwappen, Frauenwappen, Sonderwappen, Stadtwappen, Wappen der hohen Geistlichkeit, Wappenspruch, Zunftwappen)