Fronbote

Aus Mittelalter-Lexikon
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Fronbote (mhd. vron, vrone, vronebote, vribote = Amts-, Gerichtsbote, Vollstreckungsbeamter, im Stadtrecht ®Büttel; mlat. praeco). Der Fronbote war ein vom Richter auf Lebenszeit eingesetzter, geachteter freier Mann; unter Eideshelfern zählte er für Zwei, er war durch doppelte Buße und doppeltes Wergeld geschützt. Ohne ihn galt ein Gericht als nicht ordentlich besetzt. Ihm oblagen neben Ankündigung von Gerichtsversammlungen und Ladung der Parteien auch Urteilsvollstreckungen wie Beschlagnahmung, Pfändung und Gefangennahme, gelegentlich auch die Vollstreckung von Leibes- und Lebensstrafen. Nachlässigkeiten, Versäumnisse oder Amtsmissbrauch seitens des Fronboten wurden an Leib und Gut bestraft.