Büttel

Aus Mittelalter-Lexikon
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Büttel (mhd. bütelaere, bütel, bodel, Pedel; ahd. butil = Bote; v. ahd. biotan = bekanntmachen; latinisiert zu budellus; mhd. auch vronbote, vribote, weibel). Gerichtliche Hilfspersonen, die von der Vorladung zum Gericht über Festnahme und Beschlagnahmung bis hin zum Vollzug von Leib- und Lebensstrafen die unterschiedlichsten Aufgaben erledigten. Büttel waren ursprünglich durch doppeltes ®Wergeld geschützte und zumindest bei größeren Gerichten geachtete Männer, denen mancherorts für Bagatellvergehen eigene Gerichtsgewalt übertragen wurde. Erst später, als ihre Befugnisse im Stadtrecht auf niedrige Hilfsdienste eingeschränkt wurden, sanken sie im Ansehen ab und wurden häufig den ®unehrlichen Leuten zugerechnet.
(s. Bedellus, Fronbote)