Gastlichkeit

Aus Mittelalter-Lexikon
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Gastlichkeit (zu mhd. gastlich = nach Art der Gäste, auf das Wohl der Gäste bedacht). Mildtätige Beherbergung galt im MA. als Christenpflicht und wurde vor allem von Klöstern, daneben auch von Weltgeistlichen oder Privatleuten geboten. Für die geistl. und weltl. Großen galt ein herrschaftlicher Anspruch auf ®Gastung, der gelegentlich auch als Zwangsgastung durchgesetzt wurde. Als im 11./12. Jh. die Mobilität der Gesellschaft wuchs und immer mehr Menschen – als Pilger, Kaufleute, Gelehrte, Vaganten, Studenten – durch die Länder reisten, verkümmerte die archaische Gastfreundschaft, wurden besondere Pilgerhospitäler und ®Hospize eingerichtet, kamen auch kommerzielle Gasthäuser (belegt seit dem 13. Jh.) und Tavernen auf. Wandernde Gesellen reisten gerne zur Erntezeit, da sie gegen Mithilfe beim Drusch, beim Hopfenzupfen oder bei der Weinlese für mehrere Tage Unterkunft und Verpflegung fanden. Im SMA. überwog die kommerzielle Gastlichkeit die nichtkommerzielle bei weitem.