Gebetläuten
Gebetläuten (zu mhd. gebete und geliute). Aus der klösterlichen Gewohnheit, die Zeiten der täglichen Stundengebete durch Glockenschlag anzuzeigen, hat sich der Brauch entwickelt, eine „Betglocke“ des Kirchengeläuts zum Morgen-, Mittags- und Abendgebet zu Läuten. Dabei entsprach ursprünglich das morgendliche Geläut den Laudes, das mittägliche der Sext und das abendliche der Vesper. Vom 13. Jh. bekam das Mittagsläuten die Bedeutung der None.
Als erstes Betzeitläuten kam im 10. Jh. das Abendläuten in Gebrauch. Dieses wurde nach dem Eingangswort des fälligen lat. Gebets, „Angelus“ genannt, entnommen aus der Engelbotschaft (Lk 1, 28-35, „Angelus Domini nuntiavit Mariae et concipit de Spiritu Sancto“). Im 13. Jh. ist dann das Angelus-Läuten der Kloster- und Stiftskirchen von den Pfarrkirchen übernommen worden. Papst Johannes XXII. hat 1318 in einem Sendschreiben das Angelus-Läuten ausdrücklich empfohlen, und es 1327 in der Heiligen Stadt eingeführt. Bis zur Mitte des 15. Jh. ist der abendliche Angelus im ganzen Abendland zum festen Brauch geworden.
Das Gebetläuten am Morgen findet sich bereits in einer Klostervorschrift von Monte Cassino (~1285), wurde im 14. Jh. von den Kirchen der Laien übernommen, zum Gedenken an die als „Morgenstern“ (Stella matutina) verehrten Jungfrau Maria. Papst Bonifaz IX. hat das Läuten bei der Morgenröte 1390 allgemein angemahnt.
Als letztes kam das mittägliche Gebetläuten in Gebrauch, nachdem es durch Papst Calixtus III. 1456 durch ein apostolisches Schreiben offiziell vorgeschrieben worden war. Beweggrund war die Anrufung Gottes um Beistand in der damaligen Türkengefahr.
Die Gebete zu den festgesetzten drei Zeiten galten ursprünglich dem Dank für die Menschwerdung des Herrn, der Bitte um Schutz vor Unwetter, Hunger und Krankheit und um Frieden.
Für das Gebetsläuten kannte man besondere Glocken und bestimmte, nach der örtlichen Tradition verschiedene Schlagfolgen. Die Zeiten waren üblicherweise 8, 12 und 18 Uhr.
(s. Stundengebet)