Gefängnis
Gefängnis (mhd. gevancnis, gevencnis, auch gehorsame, gewarsame, turn, karkaere, kerkaere [v. lat. carcer] = Ort des Freiheitsentzugs; Verlies zu mhd. verliesen = verlieren, verdammt werden; vronveste = öffentliches Gefängnis). Im FMA. kannte man Einkerkerung im Rahmen des Fehderechts und anstelle der eidlichen Selbstbindung für Geiseln oder Bürgen. Gefängnisstrafe konnte auch als Gnadenerweis für zum Tode Verurteilte verhängt werden, ferner als Strafe für Bannbrüchige und Ketzer. Außer der Kerkerhaft war zeitliche oder lebenslängliche Einmauerung üblich, als glimpflichste Form kannte man – für Hochgestellte – den Hausarrest. Eines Verbrechens angeklagte Leute wurden bis zur Urteilsfindung im Gefängnis in Sicherungsverwahrung genommen. Sie stellten bis zum Ende des MA. das Gros der Inhaftierten. Vom 14. Jh. an wurde der Freiheitsentzug zunehmend als selbständige Strafe verhängt, füllten sich die Kerker etwa mit säumigen Schuldnern, Landstreichern oder kleinen Dieben. Der Wirkung nach war ein Gefängnisaufenthalt zumeist Leibesstrafe gleichzusetzen. Kerkerzellen befanden sich meist im Untergeschoss von Burgen oder Türmen, der einzige Zugang erfolgte über ein Loch in der Decke (s. Angstloch). Am Boden der dumpffeuchten, lichtlosen Lochgefängnisse angekettet oder in den Stock gespannt, litten die Delinquenten unter Kälte, Hunger, Gestank, Ungeziefer, Dunkelheit und Mangel an Bewegungsmöglichkeit, sodass ihnen der Tod schon bald als Erlösung galt. Menschenwürdige Verwahrung dürfte eher die Ausnahme gewesen sein.
Als Sonderform der Gefangenschaft ist die ®Klosterhaft („Mönchung“) anzusehen, in die – als Gnadenerweis bei einer verwirkten Todesstrafe – hauptsächlich adlige Aufrührer genommen wurden.