Geisel

Aus Mittelalter-Lexikon
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Geisel (mhd. gisel, ahd. gisal = Kriegsgefangener, Menschenpfand, Leibbürge). Zur Sicherstellung eines Rechtsanspruchs, einer Forderung, konnte seit dem FMA. der Schuldner selbst ("Selbstvergeiselung") oder ein Angehöriger seines Sippen- oder Treueverbandes vom Gläubiger quasi als menschliches Pfand in Geiselhaft genommen werden. Nichtauslösung, d.h. Nichterfüllung der Forderung, konnte Knechtschaft oder Tod der Geisel zur Folge haben. Geiselnahme erfolgte zuweilen auch gewaltsam, wenn sich der Schuldner nicht zu einer vertraglichen Lösung bereitfand. Vom HMA. an wurde die Vergeiselung durch die Bürgschaft abgelöst (s. Bürge).
Im Kriegs- und Fehdeunwesen war Geiselnahme zur Lösegelderpressung auf allen Seiten Brauch. Um für den Freikauf minderbemittelter christl. Streiter aus der Hand der Ungläubigen zu sorgen, taten sich Ritter in den ®Erlöserorden zusammen (s. Kriegsgefangene).