Gerade

Aus Mittelalter-Lexikon
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Gerade (mhd. gerade). In den Volksrechten (L. Thuringorum, L. Burgundionum) als rhedo und mahalareda bekannte und im HMA. im Wirkungsbereich des Sachsenspiegels als „gerade“ übliche Sammelbezeichnung für die bewegliche persönliche Ausstattung der Braut: Schmuck, Kleider, Hausrat (Bettzeug, Kissen, Leinlaken, Tischtücher, Kleiderstoffe, Gebetbücher, Kisten mit gewölbten Deckeln, Essgeschirr, Haarbürsten, Kämme und Spiegel, Teppiche und Wandbehänge, dazu Kleinvieh wie Gänse und Schafe). Beim Tod des Hausvaters fiel die Gerade als Voraus an dessen Ehefrau, beim Tod der Frau an eine nahverwandte nichtverheiratete weibliche Person oder an einen Geistlichen. (vgl. Heergewate)