Gesellenverbände
Gesellenverbände (Gesellengilden, Bruderschaften, Gesellenschaften). Schon im 14. Jh. hatten sich Gesellen zusammengetan, um den Meistern gegenüber gemeinsam aufzutreten, etwa um durch gemeinsamen Ausstand Lohnerhöhungen zu erzwingen (s. Gesellenrevolten), z.B. die Gesellen im Textilgewerbe in Berlin 1331, in Zürich 1336, in Speyer 1343 und Straßburg 1348; 1329 die Gürtlergesellen in Breslau oder 1351 die Tuchergesellen in Speyer). Im 15. Jh. bildeten sich, von der Schweiz ausgehend, in vielen rheinischen, niedersächsischen und ostdeutschen Städten Gesellenverbände, die sich vom Rat Statuten genehmigen ließen und auch das Recht auf eigene Gerichtsbarkeit zur Schlichtung privatrechtlicher Streitigkeiten hatten. Die Statuten enthielten Verordnungen zur Aufnahme neuer Gesellen oder Lohnknaben, zu Verbandsbeiträgen in die Gesellenbüchse, zur Wahl eines Vorstands, zu Strafen für Vergehen (besonders für solche gegen die Moral), zur sozialen Fürsorge, zur Teilnahme an kirchlichen Festen, zu Begräbnis und Totengedenken. So unbequem den Zünften die aufsässigen Gesellenorganisationen sein mussten, so wussten sie doch deren Fürsorge für kranke und in Not geratene Mitglieder zu schätzen. Jeder Geselle war gezwungen, einer solchen "Bruderschaft" beizutreten. Bei einem für missliebig erklärten Meister durften Gesellen nicht in Stellung gehen.
Für die von etwa 1400 an – gegen den Widerstand der Städte und Zünfte – üblich gewordenen Gesellentrinkstuben wurden feste Stubenverordnungen erlassen. Sie betrafen Eintrittsgebühr, wöchentlichen Mitgliedsbeitrag, Wahl der Stubenmeister (zuständig für den Einzug der Beiträge und für die Führung der Rechnungsbücher, für die Leitung der offiziellen Gesellenversammlungen [mhd. gebote] und für die Einhaltung der Stubenordnung). Ordnungswidrigkeiten wurden durch Bußgeldzahlung an die Gesellenbüchse geahndet. Aus den Gesellenstuben wurden im weiteren Verlauf Gesellenherbergen.