Glaubensbekenntnis
Glaubensbekenntnis (lat. Credo, regula fidei). Schon in der Alten Kirche wurden die Glaubensinhalte für den katechetischen Unterricht und zur Abgrenzung gegen fremde und abweichende Lehren in verbindlichen Glaubensformeln fixiert. So z.B. im ersten nizäanischen Konzil von 325 ("Nizäanisches Glaubensbekenntnis") und im Religionsedikt "Cunctos Populos" der Kaiser Gratian, Valentinian II. und Theodosius I. von 380.
Im ®Athanasischen Glaubensbekenntnis (7. Jh.), das auf Texten aus dem 4. Jh. basiert, stand der fma. Christenheit ein grundlegendes Kompendium zur Verfügung. Karl d. Gr. ordnete in seiner "Admonitio Generalis" (789) an, dass das Glaubensbekenntnis von jeglichem Priester der ihm anvertrauten Gemeinde einzuprägen sei. Da dies nur in der Volkssprache geschehen konnte, entstanden aufgrund dieser Weisung viele ahd. Übersetzungen der Glaubensformel. Auf Kirchenkonzilien wurde das Credo weiterentwickelt; so wurde das zentrale Dogma von der Transsubstantiation beim Messopfer auf dem 4. Laterankonzil (1215) verkündet. Strittig war, ob der Hl. Geist vom Vater "und vom Sohn" (filioque) ausginge. Karl d. Gr. verlangte auf einer Synode zu Aachen (809) die Aufnahme des filioque ins Credo. Papst Leo III. ging zwar auf das Ansinnen nicht ein, verbot jedoch die Karlische Version auch nicht, die sich im weiteren im ganzen Abendland durchsetzte.
Das Credo sollte gegen die Versuchung des Unglaubens zweimal täglich rezitiert werden (Berthold von Regensburg). Es war Teil der Sterbeliturgie und wurde als Dämonenbann betrachtet.