Gottesgnadentum

Aus Mittelalter-Lexikon
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Gottesgnadentum. Seit der Karolingerzeit wurde dem Herrschertitel der Zusatz "Dei gratia" (von Gottes Gnaden) beigefügt. Darin kam die göttliche Legitimation des Monarchen zum Ausdruck, wie sie auch bei Herrscherweihe und Krönung symbolisch dargestellt wurde. Im Krönungseid nahm der Herrscher die Verpflichtung auf sich, die Kirche zu schützen und Frieden und Recht gemäß der göttlichen Ordnung zu sichern. Sollte der Monarch sich gegen das Recht vergehen, so war ein Widerstandsrecht gegen ihn gegeben. Aus dem Gottesgnadentum leitete die ma. Herrschaftstheorie das Hoheitsrecht über die Kirche ab. Darüber entbrannte der ®Investiturstreit (1075 - 1122), aus dem der Gedanke des Gottesgnadentums geschwächt hervorging.