Grundstein

Aus Mittelalter-Lexikon
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Grundstein (lat. primus lapis, lapis fundamenti). Der Baubeginn, d.h. der Beginn der Erdarbeiten, wurde im MA. bei repräsentativen Großgebäuden durch das feierliche Zeremoniell der Grundsteinlegung gewürdigt. Bei Kirchlichen Bauten feierte man im Beisein hoher kirchl. und weltl. Würdenträger zunächst eine liturgische Weihe-Handlung , der nach einiger Zeit die feierliche Vermauerung der ersten Fundamentsteine folgte. Diesen waren die Namen des Bauherrn, der Geldgeber, des Kirchenpatrons und das Datum der Grundsteinlegung eingeschrieben. Sie waren einzeln oder in Serien vermauert, bei Kirchen häufig zu zwölft, gemäß der Zwölfzahl der Apostel. Eine Grundsteinlegungs-Zeremonie dieser Art ist wohl erstmals für den Bischof Bernward von Hildesheim bezeugt (1010), sodann für Bischof Thietmar von Merseburg (1015) und für Abt Suger von St. Denis (1140). Den Brauch der Grundsteinlegung kam man im SMA. auch bei weltl. Bauwerken (Burgen, Stadtmauern, Rathäusern) auf. Hierbei assistierten Priester den weltlichen Machthabern, wurden Prozessionen und Feste (Turniere) veranstaltet. - Grundsteine wurden allenfalls bei der Zerstörung eines Gebäudes zufällig wiedergefunden oder bei archäologischen Untersuchungen an Bauruinen aufgedeckt. In chronikalischen Quellen sind Grundsteinlegungen seit dem FMA. belegt, urkundliche Erwähnung fanden sie vom 13. Jh. an.
Als abergläubische Abart des Grundsteins kann das sog. ®Bauopfer angesehen werden.
(s. Kirchweihe)