Halbfreie

Aus Mittelalter-Lexikon
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Halbfreie oder Minderfreie wurden im westfränkischen Reich als ®Kolonen bezeichnet, in Niederdeutschland hießen sie Liten, Läten, Lassen o.ä., frankolateinisch letus, lazus. Sie waren ursprünglich Freigelassene bzw. stammten von solchen ab, waren waffen- und rechtsfähig und schuldeten dem Grundherrn für das zur Bearbeitung überlassene Land einen Grundzins. Liten waren sachenrechtlich an ein Gut gebunden und konnten zusammen mit diesem veräußert werden. Für erschlagene Halbfreie war halb so viel Wergeld wie für einen Freien zu zahlen, nach der Lex Salica 100 Schillinge. Sofern der König einen Halbfreien mit besonderen Aufgaben betraute, galt für ihn als „puer regis“ der dreifache Wergeldsatz (300 Schillinge).