Haverei

Aus Mittelalter-Lexikon
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Haverei (nhd. Havarie ; spätmhd. haverey, über ndl. averij und ital. avaria von arab. `awar = Fehler, Schaden. Begriff aus dem Seehandelsrecht, bezeichnet die vermögensrechtliche Abwicklung eines während einer Schifffahrt an Schiff und Ladung entstandenen Schadens.) Zur Versicherung gegen Verlust oder Beschädigung von Schiff und Ladung schlossen sich alle an der jeweiligen Kauffahrt Beteiligten genossenschaftlich auf der Grundlage anteiliger Beitragszahlung zusammen. Dieser Brauch hat sich ursprünglich im grch. Rechtsbereich herausgebildet, ging dann ins Röm. Recht ein und wurde von ma. See- und Schiffsrechten vom Mittelmeer bis hin zur Ostsee übernommen (z.B. vom ital. Consolat del Mar, den Seerechten von Damme und Visby, den Stadtrechten von Bergen und Hamburg, den Schiffsrechten von Lübeck und Riga und dem Schiffsrecht der Deutschen Hanse).
(s. Partenreederei)