Partenreederei

Aus Mittelalter-Lexikon
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Partenreederei (zu mhd. part, parte = Teil, Anteil). Im MA. Zusammenschluss mehrer Personen, die gemeinsam Anteile (parten) an einem Schiff und der Ladung hielten und gemeinsam das Risiko eines Verlustes durch Schiffbruch oder Piraterie trugen. Zumal in unsicheren Zeiten war es von Vorteil, das Verlustrisiko durch Aufteilung zu vermindern. Häufig war auch der Schiffer Inhaber eines Schiffsparts. Ausgaben und Gewinne wurden unter den Partenreedern gleichmeäßig aufgeteilt.
Die handelsrechtlichen Einzelheiten sind in dem "Consolat del Mar" von Barcelona (1348) geregelt.
(s. Haverei, Seeleute)