Hexendelikte

Aus Mittelalter-Lexikon
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Hexendelikte. Gemäß der Erkenntnis der päpstl. Inquisition, wie sie sich in den Hexenprozessen manifestierte, war Hexerei ein Kumulativdelikt, bestehend aus den fünf Hauptpunkten: 1.) Teufelspakt, 2.) Teufelsbuhlschaft, 3.) Hexenflug, 4. Hexensabbat (mit Teufelsanbetung) 5.) Schadenzauber (vor allem Wetterzauber) und 6.) Liebeszauber. Nach dem Volksglauben konnte prinzipiell für jedes Übel, jeden Unfall, jede unglückliche Fügung ein Hexenzauber ("maleficium") verantwortlich gemacht werden. Jedoch gab es einen Fundus von Delikten, die allgemeiner Meinung nach unbedingt hexentypisch waren. Als solche galten: Giftmischerei (Veneficium), Kindstötung zwecks Herstellung der ®Hexensalbe (die Salbe befähigte die Hexe zum ®Hexenritt und zur Verwandlung in Tiere); Kindstötung im Mutterleibe; Monstergeburten ("Wechselbälger"); Anhexen von Krankheiten ("Hexenschuss") oder Tod; Wetterzauber (Dürre, Blitzschlag, Hagel); Liebeszauber (bewirkte sowohl Verliebtheit wie Impotenz [impotentia ex maleficio, i. per maleficationem]); Verwandlung von Menschen in Tiere (meist in Katzen oder Werwölfe); Milchzauber (lag vor, wenn einer Milchkuh oder einer stillenden Frau die Milch versiegte); Traumzauber (Alpträume; s. Alp); Verhexung der Ernte; nicht zuletzt die Zunichtemachung der Wirkung ärztlicher Kunst – wie von den Pfuschern mit dem Harnschauglas häufig behauptet.
Als Gegenmittel gegen hexerischen Schadenszauber galt das Aussprechen des Namens Gottes, das Kreuzschlagen, diverse Hexenkräuter und Amulette, der verkehrt aufgestellte Besen und vieles andere mehr.